Allgemeine Vertragsbedingungen

Gültig ab August 2024

 

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Spielgruppe Sprachzwerge, Eliane Panzer

 

Einleitung:

Mit den vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) soll das Verhältnis zwischen der Spielgruppe Sprachzwerge, Eliane Panzer und den Eltern/Erziehungsberechtigten der angemeldeten Kinder geregelt werden. Zusätzliche Abmachungen – sofern diese schriftlich vereinbart wurden – haben Vorrang gegenüber diesen AVB.

 

Anmeldung:

Die Anmeldung für die Spielgruppe Sprachzwerge erfolgt schriftlich, mit dem Anmeldeformular auf der Webseite. Alle erforderlichen Informationen müssen wahrheitsgemäss ausgefüllt werden. Die Anmeldung ist verbindlich. Der Vertrag entsteht zwischen den Eltern/Erziehungsberechtigten und der Spielgruppe Sprachzwerge, Eliane Panzer. Der Vertrag gilt über die in der Kursübersicht angegebene Dauer (die Spielgruppe ist in der Regel ein Jahreskurs, Austritt auf Ende Dezember möglich).

 

Rechnung:

Die Rechnung für den vereinbarten Spielgruppentag / die vereinbarten Spielgruppentage erhalten Sie mit der definitiven Zusage. Der erste Rechnungsbetrag muss vor Kursbeginn einbezahlt werden.

Bei Zahlung am Postschalter muss eine Gebühr von 3.10 CHF dazugerechnet werden (da mir dies als Empfängerin in Abzug gebracht wird).

Sollte die Rechnung nicht termingerecht bezahlt werden, erfolgt eine kostenlose Zahlungserinnerung. Nach 5 Tagen wird die 1. kostenpflichtige Mahnung (5 CHF) ausgelöst. Nach 10 Tagen die 2. (10 CHF).

 

Teilnehmerzahl:

Die Spielgruppe startet im August, wenn genügend Anmeldungen eingegangen sind. Sind nicht genügend Anmeldungen vorhanden, ist die Spielgruppe Sprachzwerge ohne Kostenfolge dazu berechtigt, die Spielgruppe abzusagen (oder den Start zu verschieben). Die Spielgruppe Sprachzwerge behält sich vor, kurzfristige Änderungen im Angebot vorzunehmen.

 

Abmeldung / Austritt:

Bei Abmeldungen nach Erhalt der Spielgruppenbestätigung, aber noch vor Start der Spielgruppe, wird eine Umtriebsentschädigung von 100 CHF verrechnet.

In der Spielgruppe wird eine gegenseitige Probezeit von ca. 4 Wochen vereinbart. Tritt ein Kind während dieser Frist aus der Spielgruppe Sprachzwerge aus, wird das Geld nur für diese Zeit berechnet.

Bei Abmeldungen, welche nach der Probezeit erfolgen, werden keine Kosten zurückerstattet. Es werden die Kosten des 1. oder 2. Semesters geschuldet.

Austritt ist auf Ende Dezember möglich. Bitte möglichst 1 Monat vorher mitteilen.

 

Absenzen:

Es werden keine Absenzen vergütet, Nachholung zu anderen Zeiten ist in der Regel nicht möglich, unabhängig des Verhinderungsgrundes. Bei längerer Erkrankung oder Unfall (mindestens 1 Monat, mit ärztlichem Zeugnis) kann eine Sonderregelung zum Tragen kommen und das Kursgeld für die nicht besuchten Stunden rückerstattet werden.

 

 

Krankheit:

Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden gebeten, das Kind bei ansteckenden Krankheiten oder Fieber nicht in die Spielgruppe zu bringen. Falls das Kind während der Spielgruppe erkrankt, werden die Eltern/Erziehungsberechtigten informiert und gebeten, das Kind abzuholen.

 

Spielgruppenausfall durch Leiterin:

Sollte es zu 1-2 Ausfällen der Spielgruppe pro Jahr kommen, besteht kein grundsätzliches Anrecht auf Rückvergütung für die ausgefallenen Stunden. Dies wird von Fall zu Fall beurteilt. Bei längerem Ausfall der Spielgruppe wird eine Lösung gesucht.

 

Znüni essen in der Spielgruppe / Geburtstags-Znüni:

Jedes Kind bringt seinen Znüni selber mit, in einer Umhängetasche oder einem kleinen Rucksack. Bitte teilen Sie mir mit, falls Ihr Kind Allergien oder Unverträglichkeiten hat.

Bitte geben Sie keine Süssigkeiten oder Süssgetränke mit. Wasser ist vorhanden, das Kind darf aber auch eine Wasserflasche mitbringen.

Geburtstag: Am Geburtstag darf das Kind einen Znüni für alle mitbringen, auch Kuchen oder Kekse sind erlaubt. Sirup stellt die Spielgruppe Sprachzwerge zur Verfügung.

 

Ausschluss aus der Spielgruppe:

Ein Ausschluss ist möglich, wenn ein Kind in der Gruppe nicht mehr tragbar ist, sei es wegen sehr störendem Verhalten gegenüber den anderen Kindern oder gegenüber der Leiterin, sei es wegen strafrechtlich relevantem Verhalten (z.B. Vandalismus, Beschädigung des Inventars...). In diesen Fällen kann die Spielgruppe Sprachzwerge den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist künden. Es werden keine Kosten zurückerstattet.
(Als erste Massnahme wird aber das Gespräch mit den Eltern/Erziehungsberechtigten gesucht!)

 

Windeln:

Sollte Ihr Kind noch Windeln tragen, ist das kein Problem. Wenn es für das Kind und die Eltern in Ordnung ist, können die Windeln gewechselt werden (bitte Windeln, Feuchttücher, evt. Ersatzkleider mitbringen). Ansonsten könnten die Eltern benachrichtigt werden.

 

Ersatzkleidung:

Bitte geben Sie Ihrem Kind Ersatzkleidung mit, wenn Sie wissen, dass das nötig sein kann (z.B. weil das Kind ab und zu vergisst, rechtzeitig auf die Toilette zu gehen).

 

Spielsachen:

Es gibt genug Spielsachen aller Art in der Spielgruppe. Die Kinder brauchen keine Spielsachen von Zuhause. Ein Stofftier dürfen die Kinder mitbringen.

 

Haftung / Versicherung:

Die Haftpflicht- und Unfallversicherung ist ausschliesslich Sache der Eltern/Erziehungsberechtigten, die Spielgruppe verfügt über keine Versicherung für die Kinder. Für die in der Spielgruppe verursachten Schäden an Personen und Sachen haftet ausschliesslich die gesetzliche Vertretung des Kindes.

 

Änderungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen AVB:

Diese AVB können von der Spielgruppe Sprachzwerge, Eliane Panzer, jederzeit geändert werden.

 

Gerichtsstand:

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Die Spielgruppe Sprachzwerge, Eliane Panzer, hat jedoch auch das Recht, die Eltern/Erziehungsberechtigen an deren Wohnsitz zu belangen.